Zum Inhalt springen

Erste Hilfe in Schulen

Allgemeine Information über Erste Hilfe in Schulen

 

Wir sind ermächtigt folgende Grund– und Fortbildungs Lehrgänge für Erste Hilfe in Schulen zugeben

         

 

Nach § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII)
Gesetzliche Unfallversicherung 

  • Erste Hilfe in Schulen: Grundausbildung Erste Hilfe Kurs für Lehrer und Lehrerinnen.
  • Erste Hilfe in Schulen: Fortbildung Spezialtraining Erste Hilfe für Lehrer und Lehrerinnen.
  • Erste Hilfe Kurs für Schulklassen (auch als Projekttage).
  • Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) für Führerscheinbewerber für Schulklassen.

Ermächtigte Stelle für Erste Hilfe Kurse in Schulen

  • Unsere Bundesgeschäftstelle ist das 1. private  Unternehmen in Deutschland, das durch die Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nach BGG 948 / BGG 949 am 01.10.2003 die Ermächtigung für die Aus- und Fortbildung Erste Hilfe in Schulen erhalten hat.
  • Sie finden uns unter dem Navigationsbutton: Liste der ermächtigten Stellen. Als zertifiziertes Unternehmen unter der Kennziffer-Nr.: 8.0001
  • Mehr Infos:  VBG Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe".
 
  • Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII und § 10 Arbeitsschutzgesetz muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.
  • Die GUV-Informationen GUV SI 8065 (bisher GUV 20.26) nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in allgemein bildenden und beruflichen Schulen.
  • Sie können diese Informationsschrift bei der für Sie zuständigen Gemeinde- / oder Landesunfallkasse anfordern. Außerdem werden Hinweise für Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls und den Transport von Verletzten gegeben.
  • Mehr Infos:  § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch  (VII) Gesetzliche Unfallversicherung