- Erste Hilfe in Schulen: Grundausbildung Erste Hilfe Kurs für Lehrer und Lehrerinnen.
- Erste Hilfe in Schulen: Fortbildung Spezialtraining Erste Hilfe für Lehrer und Lehrerinnen.
- Erste Hilfe Kurs für Schulklassen (auch als Projekttage).
- Erste Hilfe Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) für Führerscheinbewerber für Schulklassen.
Ermächtigte Stelle für Erste Hilfe Kurse in Schulen
- Unsere Bundesgeschäftstelle ist das 1. private Unternehmen in Deutschland, das durch die Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand nach BGG 948 / BGG 949 am 01.10.2003 die Ermächtigung für die Aus- und Fortbildung Erste Hilfe in Schulen erhalten hat.
- Sie finden uns unter dem Navigationsbutton: Liste der ermächtigten Stellen. Als zertifiziertes Unternehmen unter der Kennziffer-Nr.: 8.0001
- Mehr Infos: VBG Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe".
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- Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII und § 10 Arbeitsschutzgesetz muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden.
- Die GUV-Informationen GUV SI 8065 (bisher GUV 20.26) nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in allgemein bildenden und beruflichen Schulen.
- Sie können diese Informationsschrift bei der für Sie zuständigen Gemeinde- / oder Landesunfallkasse anfordern. Außerdem werden Hinweise für Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls und den Transport von Verletzten gegeben.
- Mehr Infos: § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) Gesetzliche Unfallversicherung
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