Erste Hilfe im privaten Haushalt, Schule, in der Freizeit als auch im betrieblichen Bereich
Unter Erste Hilfe versteht man alle Hilfeleistungen, die bei Notfällen bis zum Beginn der professionellen Hilfe Notruf 112 richtig absetzen bei der Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei 110 oder dem ärtzlichen Notdienst) zu leisten sind, um menschliches Leben zu retten.
Jeder Mensch ist dazu verpflichtet, einer Person Erste Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt, jedoch sich selbst oder andere unzumutbar zu schaden.
Erste Hilfe Leistung:
Erster Hilfe Kenntnisse sind nicht nur zum Erwerb des Führerschein von Nutzen, sondern in allen Lebensbereichen:
Familie
Beruf
Sport
Freizeit
Schule
§323c Unterlassene Hilfeleistung nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsfragen bei Erste Hilfe Leistungen durch Ersthelfer:
Im Rahmen einer Erste Hilfe Leistung kann der Ersthelfer grundsätzlich nicht zum Schadenersatz herangezogen werden, es sei denn, er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich durch unsachgemäßes Vorgehen, was zum Tode oder zu eine Verschlimmerung der Schädigung führt.
Mehr Infos:DownloadsRechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer (pdf-Datei; 184KB).
Mehr Infos:DownloadsBGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe (pdf-Datei;182KB).